Geblitzt in 10785 Berlin an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Schillstr.-An der Urania – Bußgeld sparen

  • 3 Minuten Lesezeit

In diesem Beitrag erläutert  Rechtsanwalt Andreas Junge, die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldsachen und betreut pro Jahr ca. 1000 Verfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit verfügt er über das Wissen und die Erfahrung, um Sie  optimal zu beraten und zu verteidigen.

Garant für den Erfolg eines Einspruchs sind hier die Schwachpunkte des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Es werden kurze Laserimpulse in Strahlenform ausgesandt. Dabei wird ein horizontales Blickfeld mit einem Scanwinkeln von 45 Grad angetastet. Die Entfernung des herannahenden Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom  Gerät ausgesandt und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom Fahrzeug wieder empfangen werden. Hierdurch kann die Fahrzeit für die Messstrecke bestimmt und mit Hilfe dieser Daten die Geschwindigkeit berechnet werden. Wird der Höchstwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Bei Wartungsarbeiten wird dieser oft nicht korrekt justiert. Aber schon eine Abweichung um ein Grad bewirkt automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben.

Der Hersteller fordert daher ausdrücklich eine Schulung der Beamten an dem Gerät. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Das Gerät hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. 

Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten.

Ist die Taklung nicht synchron, meldet der Blitzer einen Verstoß, obwohl die Rotphase noch gar nicht begann. Dies ist auch von immenser Bedeutung bei der Behauptung, es läge ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor.

Dies in Ihrem Fall glaubhaft darzustellen, ist der Schwerpunkt der Argumentation der Verteidigung. 

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher  für jeden Messvorgang ein technisches Gutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt.

Das Gutachten benennt die Fehler und deren negative Auswirkungen auf die Messung. Damit es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der angegebenen Messwerte nachgewiesen werden kann. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden auf keinen Fall erteilt. 

Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Verfahrenskosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema