Geblitzt Bomlitz, B 440, Kroge VR Visselhövede, Abs. 130, St 1, 436- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Heidekreis macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h zum Vorwurf? Dann droht möglicherweise nicht nur ein hohes Bußgeld. Denn ab 21 km/h zu schnell ist laut Bußgeldkatalog ein Punkt vorgeschrieben und ab 26 km/h, bei Vorbelastungen, ein Monat Fahrverbot möglich. Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen und der verordneten Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Schulung. 

Aber dies ist nicht die zwingende Folge, wenn Sie mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers gegen den Bußgeldbescheid mit einem Einspruch vorgehen. Dessen Erfolgsaussichten sind hier wegen der Unzuverlässigkeit des aufgebauten Messgeräts vom Typ Traffistar S 350 sehr gut.

Dieser Blitzertyo sendet kontinuierlich Laserimpulse aus, welche Fahrzeuge bis zu einer Entfernung von 70 Meter abtasten. Diese senden die Impulse zur Messeinheit zurück. Hierdurch kann die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit bestimmt und die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber oft kommt es zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit einhergehende Verfälschung der Messdaten tritt häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa jede zweite Messung falsch ist. Auch muss der Sensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Jedoch wird dieses Erfordernis beim Aufbau nicht immer genau eingehalten, was dann schon bei der geringsten Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Bei dichtem Verkehr hat dieser Blitzertyp Schwierigkeiten bei der Zuordnung, Dann ist der Bußgeldstelle nicht immer ein überzeugender Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt oder sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Messunterlagen ein zertifizierter Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung gemachten Fehler nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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