Geblitzt auf der B 167, Abschnitt 195, km 2,8 FR Wriezen, Bußgeld vermeiden

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An dieser Stelle ist durch Verkehrszeichen keine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben. Es liegt eine zusätzliche Beschilderung als Kraftfahrstraße vor und die Strecke ist auf drei Spuren mit abwechselnder Überholmöglichkeit ausgebaut. Trotz alledem, hier gilt gem. § 3 Abs. 3 StVO eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Rechtsanwalt Andreas Junge erläutert in diesem Artikel die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen einen möglichen Bußgeldbescheid. 

Das Ergebnis einer aufwendigen deutschlandweiten Testserie zu mehreren Messgeräten wart, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technische Fehler vorlagen, 62 Prozent eine nicht genügende Beweiswürdigung hatten und 18 % der Bußgeldbescheide die formellen Voraussetzungen nicht erfüllten. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, wieso ein Einspruch Erfolg haben kann. Sinnvoll ist dieses Rechtsmittel aber fast immer. Sehr oft ist  das Wissen um die Eigenarten des verwendeten Messgerätes der entscheidende Vorteil. Ein erfahrener Verteidiger wird diese zu Ihren Gunsten ausnutzen.

Gemessen wird bei Kilometer 208,625 mit dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0, der an der Messstelle mit all seinen Schwächen als mobiler Blitzer zum Einsatz kommt.  Zu achten ist auf die Übertragung der Fahrbahnneigung auf den Sensorkopf mit Hilfe  der zum Gerät gehörenden Wasserwaage. Eine Schrägstellung verursacht nämlich erhöhte Geschwindigkeiten. Ist der Sensorkopf nicht parallel zum Fahrbahnverlauf aufgestellt, so vermindert sich das Messergebnis im Vergleich zur tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Gleiches gilt für die Messung bei Schrägfahrten.  Ein Aufbau des Einseitensensors auf weichem oder unsicheren  Untergrund muss gewährleisten, dass das Standbein des Gerätes auf keinen Fall einsinken kann bzw. sich absenkt. Dies würde auch zu einer Veränderung der Geschwindigkeitsmessung führen. Schon diese einfachen Voraussetzungen werden von den ausführenden Beamten oft nicht eingehalten, sei es aus Zeitnot, Bequemlichkeit oder purer Unkenntnis.

Diese Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig, sie soll nur einen kleinen Überblick über die Vielfalt der möglichen Fehlerquellen geben.  Eine vollständige Aufzählung würde den Rahmen dieses Artikels bei weitem sprengen. Die vorhandenen Fehler  können durch Spezialisten für Verkehrsmesstechnik bei der Analyse der Rohmessdaten und der Messprotokolle festgestellt werden.

Deswegen gibt Rechtsanwalt Junge  für jeden Messvorgang  ein technisches Gutachten in Auftrag. Rechtsanwalt Junge arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt.

In dem Sachverständigengutachten  werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf die konkrete Messung wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis für Sie ist dann ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder ein vorher vielleicht mögliches Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldangelegenheit und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren bundesweit und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat dadurch das Wissen und die Erfahrung, um Sie im  Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat eine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder  rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei.Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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