Geblitzt: BAB 10, km 155,5 in Fahrtrichtung Hamburg- Bußgeld vermeiden!

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Der mobile Blitzer wird mitten im Dreieck Havelland, dem Abzweig der BAB 24 von der BAB 10 in Richtung Hamburg, unter einer Brücke in Fahrtrichtung  Hamburg aufgestellt. Es gilt seit dem Dreieck Oranienburg eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h und die Beschilderung genügt nach der Rechtsprechung verkehrspsychologischen Anforderungen. Trotzdem kann Ihnen hier ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Die besten Argumente für Ihre Verteidigung sind die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed. Die Messung erfolgt auf der Basis einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst; dieser sendet dabei kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen 10 m bis ca. 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scannwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeuges wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesendet und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden. Mittels der Zeit, die das Fahrzeug für die eingegebene Strecke benötigt, wird die Geschwindigkeit berechnet.

Doch über die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Signalaufweitung. Deren Folge ist eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und somit eine fehlerhafte Datenverarbeitung. Aus diesem Grund stimmen bei jeder zweiten Messung die angegebenen Werte nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit überein.

Bei über der Hälfte aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser massive Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweiserhebungsverbot zur Folge haben.

Das Fahrzeug muss sich für eine genaue Zuordnung genau im Auswerterahmen der Kamera befinden. Dies ist insbesondere bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten nicht der Fall. Dann gelingt der Bußgeldbehörde im gerichtlichen Verfahren kein glaubhafter Nachweis, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Ist der Scanwinkel nicht richtig justiert (ein sehr häufiger Aufbaufehler), kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Die Akte muss unbedingt einen Nachweis dafür enthalten, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden. Fehlt dieses, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messung annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten passiert, ist die Messung ebenfalls nicht verwertbar. 

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang, ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. 

Es ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Oranienburg die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart.

 Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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