Geblitzt auf der BAB 10, km 22,4, Fahrtrichtung Erkner- Bußgeld vermeiden

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Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den drohenden Bußgeldbescheid. Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie  im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Hauptargumente für die Verteidigung sind hier die Schwachstellen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed.  Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik gelingt es oft, Messfehler oder Bedienfehler dieses Geräts anhand der Verfahrensakte oder der Rohmessdaten des konkreten Einsatzes nachzuweisen. Gutachter haben zum Beispiel herausgefunden, dass die Daten bei ausführlicher Erfassung und Auswertung die vom Messgerät gemessene Geschwindigkeit in der Hälfte aller Messungen serienmäßig um 1-2 km/h unterschreiten. Es ist auf keinen Fall ausgeschlossen, dass bei Ihrer Messung dieser Fehlerwert viel höher liegt oder Ihr Fahrzeug nicht exakt genug identifiziert wurde. Ein weiteres Beispiel für mögliche  Ungenauigkeiten ist unter anderem, dass sich in der Vergangenheit zusätzliche Messfehler daraus ergaben, dass eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte. Für die Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche erst nachträglich auf das Messfoto gelegt wird. Aber eine Auswertung des Messfotos ist nur danach nur möglich, wenn sich nicht weitere Fahrzeuge auf dem Messstreifen befinden, wenn die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden und wenn nicht das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad auf dem Messfoto innerhalb des Auswerterahmens zu sehen sind.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen und zwar von einem der angesehensten Sachverständigen Brandenburgs. Er ist weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen- nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. In dem technischen Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit er konkreten Messung dem Gericht nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Sämtliche Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.













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