Geblitzt: Dortmund, Rheinlanddamm 200- Bußgeld verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Falls Sie hier  die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 Km/h überschritten haben  sollen, kann der drohende Bußgeldbescheid empfindliche Strafen beinhalten.

Gerichtlich angeordnete Testreihen haben aber gezeigt, dass bei mindestens jeder zweiten Messung eine fehlerhafte Datenverarbeitung vorliegt, die zu einer nicht zutreffenden Geschwindigkeitsangabe führt.

Bei über 50 % aller Messungen werden die relevanten Werte außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dann liegt ein schwerer Verstoß gegen die Gerätezulassung vor, welcher ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben kann.

Der Scanwinkel regelt die die Einstellung zur vorhandenen Fahrbahnneigung. Immer wieder wird dieser aber ungenau eingestellt. Dann kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", deren Ergebnis automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe ist.

Der Blitzer hat sehr große Zuordnungsschwierigkeiten bei unübersichtlichen Verkehrssituationen, etwa Kolonnenfahrten oder Überholvorgänge. Dann ist es nicht mehr zu rekonstruieren, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Die Beamten müssen vor dem ersten Einsatz eine Schulung an dem Gerät absolviert haben. Findet sich dafür in der Akte kein Nachweis, kann die Messung bei einer gerichtlichen Überprüfung keinen Bestand haben.

Nicht selten ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. 

Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Die örtliche Entfernung zu seinem Berliner Büro ist für die Verteidigung unerheblich.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema