Geblitzt: Eisenach, Mariental, Höhe Liliengrund/Parkplatz, FR Bad Salzungen- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Eisenach wirft Ihnen ein Überschreiten der hier erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor, weil Sie hier von dem Blitzer erfasst wurden? Dann erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen und etwa vier bis sechs Wochen später einen Bußgeldbescheid. Doch hier lohnt sich die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers. Dieser kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Denn die meisten Bußgeldbescheide sind angreifbar und hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieser Blitzer sendet kontinuierlich und intensiv Lichtstrahlen im Infrarotbereich aus. Diese werden von dem heranfahrenden Fahrzeug reflektiert und zurückgesandt. Durch den Empfang dieser Strahlen ist es dem Gerät möglich, die Wegzeit für die eingestellte Messstrecke zu ermitteln. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Bei dieser Messmethode treten häufig unter anderem diese Fehler auf.

Der Blitzer behandelt von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektierte Lichtstrahlen so, als wären Sie von einem Karosseriebestandteil zurückgesandt. Dadurch wird die Zeitmessung und folglich auch die Bestimmung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Testreihen haben ergeben, dass bei ca. 50 % der Messungen die angezeigte Geschwindigkeit nicht mit der tatsächlich gefahrenen übereinstimmt. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Nicht selten wird der Schwenkwinkel des Gerätes falsch eingestellt, was ebenfalls de Messung ungenau werden lässt. Gleiches gilt für Auswertefehler und Zuordnungsprobleme bei bestimmten Verkehrssituationen (Kolonnenfahrten, Überholmanövern oder einem Fahrzeug auf der Nachbarspur). 

Fehlt der vom Hersteller geforderte Schulungsnachweis der Beamten in der Akte oder ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, kann die Messung nicht als exakt gewertet werden. Der Betroffene ist freizusprechen oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Diese und noch andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Gutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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