Geblitzt: Gemarkung Ramstein-Miesenbach, auf der BAB 6, Höhe km 633,3, Fahrtrichtung Mannheim!

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Das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wird hier mittels eines Lasermessgeräts des Typs Poliscan Speed überwacht. Diesem wurden in zahllosen Gerichtsverfahren und Testserien umfangreiche Mängel und Schwachpunkte nachgewiesen. Wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung an dieser Stelle vorgeworfen, sind die Erfolgschancen für Ihren Einspruch daher sehr gut.

Nur beispielhaft seien folgende Fehlerquellen benannt. Eine fehlerhafte Datenerfassung sorgt dafür, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Unbedingt notwendig ist eine exakte Ausrichtung des Messwinkel auf die vorhandene Fahrbahnneigung. Oft geschieht dies nicht mit der notwendigen Genauigkeit. Dann führen schon geringste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Sind mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vom Blitzer erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher bei welchem Auto die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Befindet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerät geschult wurden, ist die Messung unverwertbar. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlichl viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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