Geblitzt: Gusborn-Zadrau, K 1, Heider Str. 11 FR Lüchow- Fehlerhafte Messung- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Lüchow- Dannenberg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Zwar sind die Strafen hierfür hoch, ab 21 km/h Überschreitung gibt es einen Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich, aber gleichfalls sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch überdurchschnittlich hoch. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs  TraffiStar S350 bietet mit seiner Fehleranfälligkeit genügend Angriffsfläche.

Das Messsystem erfasst eine Straßenlänge von 70 Metern. In den Messbereich kommende Fahrzeuge reflektieren die von dem Gerät Laserimpulse und senden sie zu dem Blitzer zurück. Dadurch ist eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und somit die Berechnung der Geschwindigkeit möglich.

Aber gerade wegen der Länge der Messstrecke kommt es zu Verzerrungen der Rückstrahlsignale, die bei etwa der Hälfte aller Messungen zu falschen Ergebnissen führen. Außerdem ist der Messsensor nicht immer exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Passieren mehrere Fahrzeuge hintereinander den Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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