Geblitzt: Hamburg- BAB 25, in Höhe km 0,6, OT.-Nr. 612, in Richtung Westen- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen vor, an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit von hier 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben? Dann erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen und anwaltliche Vertretung folgt fast immer ein Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast alle Bußgeldbescheide sind angreifbar und an dieser Stelle sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die für den Erfolg eines Einspruchs sorgen.

Bei diesem Blitzer erfolgt die Messung auf der Basis einer Laserpulszeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von Laserstrahlen erfasst. Dabei wird deren Entfernung über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, welche vom Gerät ausgesandt und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden. Dadurch kann die Zeit bestimmt werden, welche für die zuvor eingegebene Messstrecke benötigt wird. Mit diesen Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Dieses Messsystem hat zahlreiche Schwachpunkte. Durch eine Auffächerung der Laserstrahlen, können diese von verschiedenen Karosserieteilen reflektiert werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem Fahrzeugteil zurückgesandt. Dadurch wird die Messung der Fahrzeit und damit auch die Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die angezeigte und die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen.

Bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten oder ähnlichen Verkehrssituationen treten Zuordnungsprobleme auf. Auch dann kann die Messung nicht als exakt bewertet werden.

Auch Aufbaufehler (etwa die ungenaue Einstellung des Scanwinkels) oder Auswerteungenauigkeiten können zu Verfälschungen führen. 

Daher hat der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung die Schulung des Personals als Grundvoraussetzung benannt. Fehlt deren Nachweis in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren.

Diese und noch andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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