Geblitzt Hamburg Harburg- B73 Stader Str. 20- n. Kreuzung Moorburger Str., stadtauswärts- Bußgeld verhindern!

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Falls Sie hier geblitzt wurden, wird Ihnen ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen. 

Dann droht neben dem Bußgeld schon bei einer Überschreitung um 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu.

Jedoch muss es soweit nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Geblitzt wird hier nämlich mit einem Messgerät vom Typ Traffistar 350S. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Blitzer sendet ununterbrochen Lichtsignale aus und tastet damit die ankommenden Fahrzeuge in einem Scanwinkel von ca. 50 Grad ab. Die hierbei gewonnenen Daten ermöglichen die Berechnung der Geschwindigkeit. Bei einem Überschreiten des Grenzwertes wird die Kamera ausgelöst.

Bis 2019 wurde massiv kritisiert, dass die Überprüfung der angegebenen durch fehlende Herausgabe erforderlicher Daten erschwert werde. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 12. November 2020 ist nun jedoch die Herausgabe von Rohmessdaten mittlerweile vereinfacht worden. Gerade beim TraffiStar S350 sind diese erforderlich, um die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Messreihe im Zweifel prüfen zu können.

Gleichfalls haben im Sommer 2021 umfangreiche Testreihen ergeben, dass die Messungen dieses Gerätes so unzuverlässig sind, dass ernsthafte Zweifel bestehen, ob dieses Gerät noch als standartisiertes Messverfahren anzusehen ist.

Fehlerhafte Datenverarbeitung führt bei ca. der Hälfte aller Messungen zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Außerdem bestehen Zuordnungsschwierigkeiten bei unübersichtlichen Verkehrssituationen. Nicht selten ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Eine abgelaufene Geräteeichung führt zwingend zu einer Annullierung der Messreihe und zum Freispruch für den Betroffenen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der möglichen Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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