Geblitzt: 20149 Hamburg, Hochallee, HNR 16, FR stadtauswärts- Tipps vom Fachanwalt!

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Sie sind hier vom Blitzer erfasst worden und haben deswegen einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Hamburg erhalten, weil Sie innerorts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten haben? Sie müssen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot nicht akzeptieren. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger helfen, indem er sich die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed zu Nutze macht.

Diese ist eines der umstrittensten Messgeräte Deutschlands. Mittels Laserstrahlen wird die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug für die zuvor im Gerät eingestellte Strecke benötigt. Hieraus wird dann nach bekannten physikalischen die Geschwindigkeit berechnet. Doch so einfach ist die Funktionsweise nicht. 

Überprüfungen haben gezeigt, dass bei diesem Gerät 50 % der Messungen serienmäßig nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit übereinstimmen. Der Hersteller  bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Er verweist ausdrücklich auf sein Schulungsangebot, welches dem Messpersonal die erforderliche Sachkunde vermitteln soll. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau und der Auswertung des Messfotos dringend notwendig.  Von großer Bedeutung ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels  der anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird.  Hierfür ist die besondere Sorgfalt und eine Kenntnis des Gerätes notwendig, was nicht bei allen Messbeamten der Fall ist, wodurch hier sehr oft Fehler geschehen. Ab einer Abweichung von 5 Grad ist die Messung nicht exakt genug und nicht als Beweismittel tauglich. Unter 5 Grad ist zumindest ein weiter Ermessensspielraum des Gerichts zur Einstellung des Verfahrens eröffnet. Gerade in Hamburg ist dies erfahrungsgemäß ein guter Verteidigungsansatz, der aber auch Verhandlungsgeschick beim Verteidiger verlangt. Auch die Auswertung des Messfotos offenbart oft eine grobe Unkenntnis der Messbeamten über die Funktionsweise des Gerätes. Durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es auch möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Messgerät behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät ermittelt, dadurch kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Es sind auch schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Die nötigen Überprüfungen werden aus Nachlässigkeit oder Zeit- und Personalmangel sehr häufig nicht fristgerecht durchgeführt. Diese und noch viele andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Durchsicht Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem zuständigen Amtsgericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.  

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung zu Hamburg ist kein Problem.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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