Geblitzt Harrislee, Alt Frösleer Weg, Richtung Musbeker Weg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, weil Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß an dieser Messstelle vorgeworfen wird? Zwar drohen Ihnen dann möglicherweise drastische Strafen, von einem hohen Bußgeld bis zu mehreren Monaten Fahrverbot. Aber ein erfahrener Verteidiger kann dieses für Sie verhindern. Denn die Geschwindigkeit wird hier mit einem Lichtschrankensystem bestimmt. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind dann die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Von dem Blitzer ausgesandte Laserstrahlen überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Werden diese von dem Fahrzeug passiert, startet eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Eine besondere Schwäche ist die ungenaue Einstellung des Messwinkels. Ist dieser nicht genau ausgerichtet, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Es kommt zu Problemen bei der Zuordnung, sobald mehrere Fahrzeuge im kurzen Abstand die Messstelle passieren. Dann ist nicht sicher, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist wegen unregelmäßiger Wartung die Geräteeichung abgelaufen. Dann ist sogar die gesamte Messreihe zu annullieren. Häufig treten auch Aufstellungsfehler auf, die zu einer eventuellen Abweichung von der horizontalen Längsachse der Fahrtrichtung führen, mit der Folge, dass auch dann zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt werden.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Durchsicht der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Foto(s): andreas junge

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