Geblitzt: Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe Parkplatz Heidenfahrt, FR Mainz- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Bevor Sie das drohenden Bußgeld, einen möglichen Punkt oder eventuelles Fahrverbot akzeptieren, lohnt es sich, den Vorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn bei dieser Messstelle werden nach einem eingelegten Einspruch überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt. Der Hauptgrund ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Es sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit und dann wird mit Hilfe einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt.

Aber die überlange Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die hierdurch hervorgerufene Verfälschung der Messdaten geschieht so häufig und massiv, dass schon wegen diesen Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist.  Der Messsensor muss immer exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht beim Aufbau die Justierung aber nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt.  Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, entstehen Zuordnungsschwierigkeiten, d.h., der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Vorgeschrieben ist eine Schulung des Messpersonals an dem Gerät. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Akte, ist die Messung nicht verwertbar. Gleiches gilt, wenn die Eichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Aufzählung der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht mehr ausgesprochen.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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