Geblitzt in 10783, Berlin, Potsdamer Straße / Bülowstr., Ri. Hauptstraße- Bußgeld verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie sind hier geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

An dieser Messstelle sind die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes PoliscanSpeed ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs. Dieser Blitzer ist ein Kombinationsmessgerät, welches Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße registriert.

Dessen Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung.  Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden Laserstrahl  erfasst, dieser sendet kurze Lichtimpulse aus. Der Messstrahl tastet dabei einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels. Schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindgkeitsangaben. Dies kann entscheidend bei der Frage, ob es einen Punkt oder Fahrverbot gibt, sein.

Der Hersteller fordert daher ausdrücklich eine  Schulung der Beamten vor dem ersten Einsatz. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, wird das Verfahren eingestellt.

Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Daten ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches gewonnen werden. Hier kann Ihr Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen sein, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße bereitet Probleme. Die Messgeräte  werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Die Messung wird gestartet, obwohl die Ampel noch kein Rot zeigt. Besonders wichtig ist dies bei der Frage, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß gegeben ist.

Dies gilt auch für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen getrennt von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. 

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang, egal ob Geschwindigkeit- oder Rotlichtverstoß, ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. 

Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird.

Das Ergebnis ist entweder ein Freispruch oder die Einstellung Ihres Verfahrens. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. 

Seine anwaltliche Erstberatung ist natürlich kostenlos.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema