Geblitzt in 12099 Berlin, Tempelhofer Damm, Höhe Haus-Nr. 117, Auffahrt BAB 100, Ri. Mehringdamm- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldsteller der Polizei Berlin wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Der drohende Bußgeldbescheid kann dann teuer werden. Neben dem Bußgeld drohen bei einer Überschreitung ab 21 km/ ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot.

Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Der von einem erfahrenen Verteidiger begründete Einspruch hat hier sehr gute Aussichten auf einen Erfolg.

Geblitzt wird an dieser Messstelle nämlich mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Die andauernde Kritik durch die Gerichte hat zwar zu dem Einbau einer komplett neuen Software geführt. Die grundlegenden Probleme bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

So führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei etwa der Hälfte aller Messungen zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Serientests, unter anderem auch von dem für Sie zuständigen Amtsgericht Berlin- Tiergarten in Auftrag gegeben, haben gezeigt, dass bei über 50 % aller Messungen die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen werden. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweiserhebungsverbot zur Folge haben.

Bei Kolonnenfahrten kann der Blitzer die gemessene Geschwindigkeit oft nicht korrekt einem Fahrzeug zuordnen. Kann dieser Fehler nachgewiesen werden, ist das Verfahren einzustellen.

Eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels führt zu sogenannten "Schrägmessungen" und automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Diese falsche Justierung ist ein sehr häufiger Aufbaufehler.

Daher fordert der Hersteller eine Schulung der Messbeamten an dem Gerät. Kann eine solche in der Akte nicht nachgewiesen werden, erfolgt ebenfalls eine Verfahrenseinstellung.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der möglichen Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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