Geblitzt in 12099 Bln. Te. Sb. Tempelhofer Damm 169 Ri. Mehringdamm- Bußgeld vermeiden!

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In einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Berlin wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten?

Der dann drohende Bußgeldbescheid kann teuer werden. Schon bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h sind ein Punkt und ein Bußgeld von 115 € vorgesehen. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Jedoch wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed geblitzt. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Gerät sendet auf einer Messstrecke von 20 bis 75 Metern Laserstrahlen in einem Winkel von 45 Grad aus. Werden diese von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt, können mit deren Hilfe die Fahrzeit für die Messstrecke und letztlich die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber die Länge der Messstrecke führt naturgemäß zu einer Auffächerung der Signale. Der dadurch entstehende Impulskegel führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Aus diesem Grund sind bei mindestens der Hälfte aller Vorgänge die angegebenen Geschwindigkeitswerte falsch.

Außerdem werden bei mehr als jeder zweiten Messung Daten verwendet, die außerhalb des zugelassenen Messbereichs gewonnen werden. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Häufig wird beim Geräteaufbau der Scanwinkel nicht exakt eingestellt. Die hierdurch zwangsläufig verursachten "Schrägmessungen" führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Die Kamera wird erst nach der eigentlichen Messung ausgelöst. Hierdurch kommt es insbesondere bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung ebenfalls zu verwerfen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er  ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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