Geblitzt in 13089, Berlin, Prenzlauer Promenade 88, Ri. BAB A 114- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vor? Zwar können die drohenden Strafen teuer werden, aber ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen diese Folge ersparen. Denn gemessen wird hier mit einem Einseitensensor ESO ES 3.0. 

Dieser ermittelt die Geschwindigkeit durch das Registrieren der von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dieses führt aber dazu, dass schon einfachste Helligkeitsunterschiede, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, die Messung negativ beeinflussen können. Auch das Licht von LED- Scheinwerfern führt zu Unregelmäßigkeiten bei der Datenerfassung. Gleichfalls kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, wenn mehrere Autos zeitgleich vom Blitzer erfasst werden. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die überhöhte Geschwindigkeit gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann die Messung ebenfalls nicht vor Gericht verwendet werden.

Schon diese sehr kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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