Geblitzt in 48324, Sendenhorst, L 586, FR Albersloh- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Kreises macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Die beste Reaktion auf den Anhörungsbogen ist dann die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers. Denn der hier aufgestellte Einseitensensor ESO ES 8.0 ist für seine Unzuverlässigkeit bekannt und damit der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzertyp registriert auf einer Länge von 25 Metern die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dadurch kann die benötigte Fahrzeit bestimmt und die Geschwindigkeit berechnet werden. 

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen Fahrzeugs, gefährden die Genauigkeit der Messung, da die Helligkeitsprofile verfälscht werden. Auch das Licht von LED- Scheinwerfern kann zu falschen Messergebnissen führen. Das Messprinzip des ESO Einheitssensors setzt nämlich voraus, dass keine von der Fahrbewegung des Fahrzeugs unabhängigen Lichtsignale registriert werden können. Dies ist aber bei LED-Frontlicht der Fall. Die gepulste Beleuchtung stört so die Kreuzkorrelation des Gerätes. Außerdem ist der Messsensor nicht immer exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, liegt ebenfalls ein Verwertungsverbot vor. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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