Geblitzt in Aachen, auf der A 4, km 011,900, RF Heerlen, zw. AS Eschweiler u. AK Aachen- Rat vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Aachen wirft Ihnen ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß teuer werden. Denn neben einem hohen Bußgeld sind ab einer Überschreitung um 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot möglich.

Doch dies müssen Sie widerspruchslos akzeptieren. Denn aufgebaut ist hier ein mobiles Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen gerichtsbekannte und durch zahlreiche Testreihen nachgewiesenen Fehlerquellen liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzertyp sendet Laserstrahlen aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 m erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Messgerät zurück. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon allein die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und damit verbunden zu einer Verfälschung der ausgewerteten Date. Allein wegen dieses Serienfehlers werden auf jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeitswerte angezeigt. Das Gerät hat auch Zuordnungsschwierigkeiten. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das auf dem Foto abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht genau im rechten Winkel zur Autobahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Befindet sich in der Messakte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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