Geblitzt in Braunsbedra, Stadt Braunsbedra, Frankleben, A 38, bei km 167,000, Ri. Leipzig- Rat vom Fachanwalt!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann können die Folgen des Bußgeldbescheides ein hohes Bußgeld, Punkte oder ein längeres Fahrverbot sein. Zum Glück kann aber ein erfahrener Verteidiger diese Folgen abwehren. Denn aufgebaut ist hier ein mobiles Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed FM1. Dessen gerichtsbekannte Fehlerquellen sind dann die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzertyp sendet Laserstrahlen aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Messgerät zurück.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und damit Verzerrung der Rückstrahlsignale und letztlich Verfälschung des Messergebnisses. Dieser Serienfehler tritt bei mindestens jeder zweiten Messung auf. Oft werden auch mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst. Dann kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h. der Bußgeldstelle ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Auto die gefahrene Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt, dann kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Wird dieses Gerät nicht ordnungsgemäß gewartet, kann die Geräteeichung abgelaufen sein. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Messfehler können durch die Durchsicht Ihrer Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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