Geblitzt in Büttel, B 5, Abschn. 210, Höhe K 59, Ri. Itzehoe- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen erhalten, in welchem Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen wird,  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat? Dann folgt zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Aber die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Kein Bußgeldbescheid ist fehlerfrei und hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses ist seit seiner Einführung heftiger Kritik der Rechtsprechung ausgesetzt. Zwar hat der Hersteller deswegen die Software komplett ausgetauscht, aber die charakteristischen Schwächen bei der Messwertbildung sind geblieben.

Dieser Blitzer sendet horizontal Laserbündel in einem Schwenkwinkel von 45 Grad aus. Erfassen diese ein herannahendes Fahrzeug, werden sie reflektiert und vom Gerät wieder empfangen. Hierdurch wird die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und mit diesen Werten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Die Auffächerung der Laserstrahlen mit zunehmender Entfernung kann aber dazu führen, dass die Strahlen von unterschiedlichen Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer registriert diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch wird die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen verfälscht.

Das Gerät hat ebenfalls Zuordnungsprobleme bei Kolonnenfahrten, Überholmanövern, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrssituationen. In solchen Fällen kann die Messung nicht als exakt gewertet werden.

Nicht selten sind Aufbau- oder Auswertefehler durch das Messpersonal. Insbesondere der Schwenkwinkel ist nicht selten falsch eingestellt, was auch zu einer Verzerrung der Messung führt. Um dieses zu verhindern, fordert der Hersteller eine Schulung der Beamten. Ist diese in der Akte nicht dokumentiert, kann das angegebene Ergebnis keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert. Diese und andere Fehler können durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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