Geblitzt: In Colbitz, Colbitz, auf der BAB 14 , Abschnitt 062, km 224,4, Richtung Schwerin /Stendal- Bußgeld vermeiden!

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Falls Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, wirft Ihnen die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg  eine Überschreitung der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat. Reagieren Sie nicht angemessen, folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen die Mandatierung eines erfahrenen Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Der Erfolg eines Einspruchs kann viele Ursachen haben, hier sind es aber fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg garantieren.

Die Kritik an diesem Gerät führte schon dazu, dass der Hersteller die Software austauschte, allerdings sind die charakteristischen Schwierigkeiten bei der Geschwindigkeitsermittlung geblieben. 

Der Blitzer sendet Laserstrahlen im Infrarotbereich aus, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 cm  auf 75 m. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Dabei werden die Laserstrahlen reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt. Dadurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke ermittelt und hieraus die Geschwindigkeit berechnet werden.

Die Ausweitung der Strahlen führt aber sehr oft dazu, dass diese zugleich von unterschiedlichen Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer speichert diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Zeitbestimmung und damit der Geschwindigkeitsberechnung. Bei ca. der Hälfte aller Messungen sind die Werte entsprechend ungenau. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Häufig geschehen Bedienungsfehler bei der Einrichtung des Gerätes (exakter Schwenkwinkel) oder der Auswertung der Messfotos. In solchen Fällen kann die Messung ebenfalls nicht als genau gewertet werden. Um dieses zu vermeiden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals. Findet sich ein entsprechendes Zertifikat nicht in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Zuordnungsprobleme hat das Messgerät bei Überholmanövern, Fahrzeugen auf der Nachbarspur, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein überdurchschnittlich hoher Toleranzbereich bewilligt.

Diese und noch weitere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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