Geblitzt in Cottbus auf dem Stadtring FR Messehalle - Hilfe vom Fachanwalt

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In Cottbus auf dem Stadtring darf abschnittsweise 50 km/h, 60 km/h oder - je nach Fahrzeug - 30 km/h gefahren werden. Die Stadtverwaltung Cottbus führt hier gern Geschwindigkeitskontrollen durch. In diesem Rechtstipp erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus, wie sich Betroffene gegen Bußgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg zur Wehr setzen können. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht und bearbeitet jährliche hunderte Bußgeldsachen.

Der Blitzer, der in Cottbus auf dem Stadtring häufig zum Einsatz kommt, ist das Messgerät Poliscan FM1 des Herstellers Vitronic. Wie bei jedem Messgerät kann auch hier nicht ausgeschlossen werden, dass technische Fehler bzw. Fehler beim Aufbau oder bei der Handhabung des Geräts das Messergebnis beeinflussen. Aufschluss hierüber gibt in der Regel ein technisches Sachverständigengutachten. Ein solches Gutachten sollte frühzeitig im Verfahren eingeholt werden, denn es liefert Argumentationsmöglichkeiten nicht erst vor Gericht, sondern schon gegenüber der Behörde. Hier kann es gelingen, das Verfahren ohne Punkte gegen eine verringerte Geldbuße zum Abschluss zu bringen. Gut zu wissen: Wer rechtsschutzversichert ist, geht kein Kostenrisiko ein, denn ein solches Gutachten muss nach den allermeisten Versicherungsbedingungen von der Versicherung bezahlt werden. Ein in Bußgeldsachen spezialisierter Anwalt wird diesen Verteidigungsansatz nicht ungenutzt lassen und schon zu Beginn des Mandats eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei der Rechtsschutzversicherung einholen.

Liegt das Gutachten vor, kann etwa geprüft werden, ob die Messreihe des Einsatzes Auffälligkeiten zeigt. Sodann kann vertieft nach den Gründen hierfür gesucht werden: War das Gerät falsch aufgestellt? Gab es Reflektionen, die Einfluss auf das Messergebnis oder auch auf die Bildqualität hatten?

Schließlich ist anhand der Akte zu prüfen, ob das eingesetzte Messpersonal sowohl hinsichtlich des Aufbaus und der Bedienung des FM1 als auch bei der nachträglichen Auswertung über die erforderlichen Schulungsnachweise verfügen.

Sie haben weitere Fragen? Ein Gespräch zur ersten Orientierung mit Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist stets kostenfrei.



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