Geblitzt in Dätgen, A 7, km 84,300, in Rtg. Flensburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h  überschritten haben?

Dann droht bei 20 Km/h zuviel ein Punkt und ab 30 km/h ist ein Monat Fahrverbot sicher.

Doch soweit muss es nicht kommen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dieses ist zwar als standardisiertes Messverfahren zugelassen. Hierfür musste der Hersteller aber zwischenzeitlich die komplette Software austauschen, die spezifischen Probleme bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber trotzdem geblieben.

Dieser Blitzer sendet über die Entfernung von 75 Metern Laserimpulse aus und zwar 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Aufweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Mittels der hieraus gewonnen Daten wird die Fahrzeit für die Messstrecke bestimmt und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet.

Die Strahlenaufweitung führt jedoch zu verzerrten Rückstrahlsignalen. Diese führen bei etwa jeder zweiten Messung zu nicht zutreffenden Geschwindigkeitsangaben.

Außerdem hat dieses Gerät Zuordnungsschwierigkeiten bei einem hohen Verkehrsaufkommen. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Von besonderer Wichtigkeit ist die genaue Einstellung des Scanwinkels. Dieser regelt die Justierung der vorhandenen Fahrbahnneigung. Hier sind immer wieder Ungenauigkeiten festzustellen, obwohl allein die Abweichung um ein Grad schon zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Bei über 50% aller Vorgänge werden die Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweiserhebungsverbot zur Folge haben.

Gesetzlich ist eine gültige Eichung des Blitzer vorgeschrieben. Ist diese abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen,

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Fast alle Verfahren enden mit einer Einstellung oder erheblich niedrigeren Strafe. Das Büro hat Niederlassungen in Berlin und Kiel.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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