Geblitzt in der Gemarkung Etzen, B 209, Abschnitt 310, Station 9.01, FR Lüneburg - Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Lüneburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h zum Vorwurf? Dann droht zwar schon bei mehr als 20 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot, aber dafür sind hier die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sehr gut. Denn aufgebaut ist ein Messgerät des Typs Traffiphot S 350 und dessen Fehlerquellen sind die besten Argumente für den Erfolg eines Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Im Straßenbelag befinden sich drei Piezokabel die mit einem Abstand von 1,5 m zueinander parallel verlegt werden. Überfahrende Fahrzeuge üben Druck auf die Sensoren aus, was eine Ort- Zeit Berechnung ermöglicht, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch muss sich der Straßenbelag für eine fehlerfreie Messung in einem ebenen und homogenen Idealzustand befinden. Dieses ist durch die Verkehrsbelastung und Witterungsbedingungen nicht mehr gegeben. Kleinste Risse und Erhebungen verfälschen die Messdaten und führen zu einer ungenauen Messung. Das Abbremsen von LKWs führt auch zu einer Kabelverschiebung. Zwar bewegt sich diese im kleinsten Bereich, d.h. unter einem Millimeter, aber trotzdem führt dies zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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