Geblitzt in der Gemarkung Wedemark, auf der BAB 352, bei km 0,061, Richtung Hamburg- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle der Region Hannover wirft Ihnen vor, Sie hätten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb der nächsten zwei bis sechs Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid. Dieser kann schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h einen Punkt und ab 26 km/h zusätzlich einen Monat Fahrverbot enthalten, natürlich zusätzlich zu dem Bußgeld. 

Doch soweit muss es nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und bei dieser Messstelle sind die Schwächen des verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0 die besten Garanten für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Blitzer ist mit einem charakteristischen Messbalken ausgestattet auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Diese ermitteln aufgrund der von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Beim Überschreiten des Grenzwertes wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings führt diese Messmethode dazu, dass schon einfache Lichtreflexe (der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs), die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen können.

Eine besondere Fehlerquelle sind LED-Scheinwerfer. Umfangreiche Testreihen haben ergeben, dass deren "pulsierendes" Licht zu Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung und damit zu ungenauen Messergebnissen führt.

Sehr häufig ist der Scanwinkel des Blitzers nicht exakt genug eingestellt. Schon eine Abweichung im ein Grad für hier zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Gleichfalls gibt es Zuordnungsschwierigkeiten bei unübersichtlichen Verkehrssituationen, etwa Überholmanövern oder Kolonnenfahrten. Dann ist der Bußgeldstelle kein Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindgkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Nicht selten fehlt es an der Einhaltung der Wartungsintervalle, was zu einem Ablauf der Geräteeichung führt. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. Außerdem ist er Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er die nötige Erfahrung und das Wissen, um Sie optimal zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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