Geblitzt in Dresden, St. Petersburger Straße, in Ri. Pirnaischer Platz- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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In einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Dresden wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten die Rotlichtphase der Ampelanlage missachtet oder einen Geschwindigkeitsverstoß begangen? Dann folgt meist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Doch die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Diese Messanlage vom Typ VDS M5 Speed ist seit Februar 2019 in Betrieb und deren Schwachpunkte sind der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeitsermittlung erfolgt auf der Basis eine Weg-Zeitmessung. Auf der überwachten Fahrbahn sind drei piezoelektrische Drucksensoren in Abständen von jeweils einem Meter im Fahrbahnbereich eingelassen, sie bilden die drei Messstrecken. Überfährt ein Fahrzeug die drei Piezosensoren, werden die Sensorsignale dem Piezovorverstärker zugeführt, der drei voneinander unabhängige Zeitmessungen für die Messstrecke durchführt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Die eingebauten Kameras werden ebenfalls aktiviert, sobald die Ampel auf Rot geschaltet hat und die in der Fahrbahn eingebauten Sensoren hinter der Haltelinie befahren werden.  

Allerdings sind die Kabel naturgemäß den extremen Belastungen durch das ständige Überfahren und Abbremsen ausgesetzt. Dieses führt zu kleinsten Kabelrissen und Verschiebungen, welche dazu führen, dass die Messung ungenau und im Einzelfall nicht zu verwerten ist.

Die halbjährliche Sensorenprüfung muss in den Messunterlagen vermerkt sein. Auch dieses Erfordernis ist regelmäßig nicht erfüllt.

Gleichfalls muss sich die Fahrbahn im Messstellenbereich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Dieser darf sich seit der letzten Eichung nicht verändert haben. Starker Verkehr, Witterungseinflüsse und Schwertransporte nehmen den Straßenbelag aber stark in Anspruch. Daher muss jede Messung genau auf Ihre Exaktheit geprüft werden.

Diese und noch andere Fehlerquellen können bei einer Durchsicht Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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