Geblitzt in Eisenhüttenstadt auf der Diehloer Straße (Gymnasium) bei 30 km/h – Tipps vom Fachanwalt

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In Eisenhüttenstadt wird auf der Diehloer Straße gegenüber vom Gymnasium seit einigen Jahren geblitzt. Zum Einsatz kommt das Gerät SpeedoPhot des Herstellers Traffipax. Es handelt sich um ein Radarmessgerät, welches auf einem Stativ, als Container oder aus einem Fahrzeug heraus Verwendung findet. 

An der besagten Messstelle in der Diehloer Straße in Eisenhüttenstadt kommt – in beiden Fahrtrichtungen – regelmäßig ein blauer Kombi zum Einsatz, aus dem heraus die Messungen vorgenommen werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle beträgt 30 km/h. 

Die zuständige Bußgeldbehörde ist die Stadt Eisenhüttenstadt. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus, wo die Schwachstellen des eingesetzten Messgeräts liegen und welche prozessualen Möglichkeiten die Bußgeldbehörde dem Betroffenen in Eisenhüttenstadt – wohl unfreiwillig – bietet. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, tätig im gesamten Bundesgebiet.

Der Messwinkel des SpeedoPhot beträgt nur 20 Grad. Außerdem muss eine Reichweite für die Messung eingestellt werden. Die überwachte Strecke beträgt 30 Meter (bei – wie hier – nur einer überwachten Fahrspur). Unterlaufen dabei Fehler, kann die gemessene Geschwindigkeit um mehrere km/h von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweichen. 

Dies kann den Unterschied zwischen Verwarnungen, Punkten in Flensburg oder gar Fahrverboten ausmachen. Der Messbeamte muss deshalb über die Handhabung des SpeedoPhot besonders geschult sein. Die Einzelheiten hierzu sind in der Bedienungsanleitung des Geräts niedergelegt. 

In Bußgeldsachen befindet sich der Schulungsnachweis üblicherweise in der Akte, die der Verteidiger von der Behörde anfordern kann und die auch später dem Gericht vorliegt. 

Anders in Eisenhüttenstadt: Hier vertritt die Behörde die Auffassung, dass die Schulung nur in der Personalakte des Messbeamten nachgewiesen wird. Für das Ordnungswidrigkeitenverfahren genüge es, wenn die Behörde gegenüber dem Anwalt „versichere“, dass der eingesetzte Messbeamte ordnungsgemäß geschult wurde. 

Dies kann der Verteidigung im gerichtlichen Verfahren nützen. Zudem gibt die Behörde entgegen der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2016 – (2 B) 53 Ss-Owi 343/16 (163/16)) nicht alle für die Verteidigung erforderlichen Unterlagen heraus. 

Auch hier besteht ein interessanter Verteidigungsansatz. Schließlich wird in Eisenhüttenstadt entgegen § 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG auch keine Lebensakte des Messgeräts geführt bzw. eine solche der Verteidigung zur Verfügung gestellt. 

Diese ist aber zwingend erforderlich, um Reparaturen etc. nachvollziehen zu können: Haben solche nach der mit dem Eichschein nachgewiesenen Eichung noch stattgefunden, ist die Eichung zu wiederholen. Allein anhand des Eichscheins ist dies nicht überprüfbar.

Die Erfahrung zeigt, dass das zuständige Amtsgericht Eisenhüttenstadt für Argumente durchaus offen ist – allerdings wird hier die Auffassung vertreten, dass der Aufwand in der Beweisaufnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen muss. 

Mit anderen Worten: Geht es nur um ein Verwarnungsgeld oder um einen Punkt ohne Fahrverbot bei Betroffenen, die noch kein bedrohliches „Punktekonto“ im Fahreignungsregister aufweisen, werden Anträge der Verteidigung zumeist abgelehnt. Auch hiergegen gibt es jedoch erfolgversprechende Rechtsmittel. Dr. Bunzel berät Sie gern zu den Möglichkeiten im Einzelfall.

Fazit: Jeder, der über eine Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht verfügt und in Eisenhüttenstadt gegenüber vom Gymnasium in der Diehloer Straße geblitzt worden ist, sollte Bußgelder und ggf. Fahrverbote nicht vorschnell hinnehmen, sondern sich mit anwaltlichem Beistand zur Wehr setzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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