Geblitzt in Eisenhüttenstadt, Grubenbahnstraße 23, FR Frankfurt/O.- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind hier geblitzt worden und sollen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten haben?

Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger helfen, die drohenden Strafen zu vermeiden.

Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed.

Bei diesem werden bei mindestens jedem zweiten Messvorgang aufgrund einer fehlerhaften Datenverarbeitung falsche Messergebnisse angezeigt.

Das Gerät muss genau in einem rechten Winkel ausgerichtet werden. Sehr oft die Justierung nicht genau genug. Die Folge sind sogenannte "Schrägmessungen", die automatisch überhöhte Geschwindigkeitsangaben verursachen.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach dem Messvorgang. Dieses führt insbesondere bei Kolonnenfahrten zu Schwierigkeiten bei der der Fahrzeugzuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Befindet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerät geschult wurden, liegt keine verwertbare Messung vor.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird entweder die gesamte Messreihe verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Analyse Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überproportional viele seiner Fälle werden eingestellt  oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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