Geblitzt: In Ellenberg, auf der BAB 7, bei km 764,450, Würzburg – Ulm- Bußgeld vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe wirft Ihnen vor, Sie hätten  die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten? Dann kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger die drohenden Strafen ersparen, denn die gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Es werden kurze Lichtimpulse in gebündelten Strahl ausgesandt (100 pro Sekunde). Hiermit wird der Straßenbereich in einer Entfernung von ca. 10 bis 75 Meter abgetastet. Das heranfahrende Kfz wird von dem Lichtstrahl erfasst und die Lichtimpulse werden zurückgesandt und vom Messsensor wieder empfangen. Dadurch kann die Fahrzeit ermittelt und die Geschwindigkeit berechnet werden.

Die Bündelform bedingt aber eine Auffächerung der Lichtstrahlen. Dadurch können sie von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer speichert sie aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch verfälscht sich die Bestimmung der Fahrzeit und damit die Berechnung der Geschwindigkeit.. Bei ca. 50 % aller Messungen sind die angegebenen Geschwindigkeiten schon aus diesem Grund falsch! Bei Überholmanövern, Nacht- oder Kolonnenfahrten u.ä. Verkehrssituationen treten  Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert. 

Diesen und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein TÜV- geprüftes technisches Sachverständigengutachten erstellen.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird.

Die Folge ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren , von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. E

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Foto(s): andreas junge

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