Geblitzt in Harrislee, Holmberg, Richtung Flensburger Damm, Höhe Einmündung Ostermark- Bußgeld verhindern!

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Ihnen wird in einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Flensburg vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten?

Dann kann der bald folgende Bußgeldbescheid teuer werden. Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Bei Wiederholungstätern wird sehr schnell der strafschärfende Vorsatz angenommen und  Fahranfängern wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren vorgeschrieben. 

Doch soweit muss es nicht kommen. Denn seit März 2021 wird hier mit einem semi-stationäre Enforcement-Trailer gemessen. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich einfach ein Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed, welches mobil aufgestellt werden kann.

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet auf einer Messstrecke von bis zu 75 Metern Laserimpulse aus. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die Auswertung der hieraus gewonnenen Daten ermöglicht ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigen Geschwindigkeit. Damit wird nach einfachen physikalischen Grundsätzen die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Jedoch kommt es wegen der Länge der Messstrecke naturgemäß zu einer Auffächerung der Signale. Der dadurch entstehende Impulskegel verursacht verzerrte Rückstrahlsignale. Diese sind bei mindestens jeder zweiten Messung die Ursache für eine fehlerhafte Datenverarbeitung und damit einhergehend unzutreffende Geschwindigkeitsangaben. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung vorliegen.

Außerdem hat das Gerät große Zuordnungsprobleme bei einem hohen Verkehrsaufkommen. Besonders bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass die Messung auch am abgebildeten Fahrzeug stattfand.

Bei der Aufstellung des Gerätes wird nach immer auf die genaue Einstellung des Scanwinkels geachtet. Dieser justiert den Blitzer auf die vorhandene Fahrbahnneigung. Auch die geringste Abweichung kann hier aber  größte Auswirkungen haben, da schon eine Ungenauigkeit von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

In über 50 % aller Messvorgänge werden Daten verarbeitet, die außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen werden, die schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Ist in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die auswertenden Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wir die Messung verworfen.

Nicht selten wird es versäumt, die Eichung des Blitzers zu erneuern. Ist diese zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung zu Flensburg ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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