Geblitzt in Flensburg- Harrislee, Süderstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Der hier aufgestellte Blitzer ist ein Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dessen Fehleranfälligkeit ist ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs gegen den drohenden Bußgeldbescheid.

Die Messmethode ist einfach erklärt. Es werden Lasersignale in einer Ausweitung von 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter ausgesandt. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein startet eine Laser- Puls- Laufzeitmessung. Das heißt, die Lichtimpulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Mittels der hieraus gewonnen Daten wird die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke und letztlich die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Jedoch haben selbst neueste Testreihen nachgewiesen, dass die Strahlenwaufweitung bei etwa jeder zweiten Messung zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung führt. Die dann angegebene Geschwindigkeit stimmt mit der tatsächlich gefahrenen nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Über die Hälfte aller verwendeten Messdaten werden außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Gerichtsbekannt sind auch die Zuordnungsprobleme des Geräts. So kann insbesondere bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten nicht immer nachgewiesen, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Nicht selten erfolgt die Justierung zu ungenau und oberflächlich. Dann ist der Scanwinkel nicht exakt eingestellt, was schon bei einer Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Wurden die Messbeamten nicht an dem Gerät geschult oder ist dieses nicht in der Akte ausführlich dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Akten und der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. 

Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Gutachten benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist natürlich kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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