Geblitzt: 24937 Flensburg, Hafendamm, Ecke Pilkentafel, stadtauswärts- Bußgeld verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Flensburg erhalten, weil Sie hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten hätten.

Dann kann der bald folgende Bußgeldbescheid teuer werden. Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Bei Wiederholungstätern wird sehr schnell der strafschärfende Vorsatz angenommen und Fahranfängern wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren vorgeschrieben. 

Doch soweit muss es nicht kommen. Denn fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und an dieser Stelle sind es besonders die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Das Messprinzip ist einfach erklärt.

Auf einer Messstrecke von 10 bis 75 Metern tastet der Blitzer die Fahrbahn mit Hilfe ständig ausgesandter Laserstrahlen ab. Durch deren Reflexion am ankommenden Fahrzeug, kann eine Objektkontur erstellt und fahrzeugspezifische Auswertung durchgeführt werden. Hierbei wird durch vielfach wiederholte Messungen und eine hierbei durchgeführte Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert.

Auf der Länge der Messstrecke kommt es aber naturgemäß zu einer Strahlenaufweitung. Der hierdurch entstehenden Signalkegel ist die vielfach die Ursache für eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dieses wiederum führt zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung. Bei mindestens jeder zweiten Messung wird daher nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angegeben. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Die zeitliche Abstufung zwischen Messung und Auslösen der Kamera kann Zuordnungsprobleme zu Folge haben. Insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen, etwa Kolonnenfahrten, ist der Bußgeldstelle häufig kein sicherer Nachweis möglich, dass der angegebene Messvorgang tatsächlich das abgebildete Fahrzeug betrifft.

Bei über 50 % aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Aus diesem schweren Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot resultieren.

Nicht selten wird bei der Justierung der Scanwinkel nicht exakt eingestellt. Schon die geringe Abweichung um ein Grad führt aber schon zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Ein Ablaufen der gesetzlich vorgeschriebenen Eichung kann eintreten, wenn die Wartungsintervalle nicht eingehalten werden. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Sämtliche Verfahren vor dem Amtsgericht Flensburg wurden bisher zur Einstellung gebracht.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

 

Foto(s): andreas junge

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