Geblitzt in Flensburg- Marienallee, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Geblitzt wird an dieser Messstelle mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Wieso dessen Schwächen oft die entscheidende Argumentationshilfensind, um ein Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu verhindern, erklärt Rechtsanwalt Andreas Junge in diesem Rechtstipp. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit Jahren bundesweit auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts. Überproportional viele Fälle werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Das oben genannten Lasermessgerät funktioniert nach folgendem Grundprinzip.

Es werden ununterbrochen Laserstrahlen in einer Ausweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter ausgestrahlt. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Hieraus ergibt sich ein dreidimensionales Bild. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen. aus welcher sich letztlich die Geschwindigkeit ergibt.

Aber die dabei notwendige Strahlenaufweitung führt bei mindestens jeder zweiten Messung zu einer fehlerhaften Verarbeitung der eingegangenen Daten und damit zu einer nicht zutreffenden Geschwindigkeitsangabe. Dieser Serienfehler kann auch in Ihrem Fall gegeben sein.

Der Blitzer hat große Probleme bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten die gewonnenen Werte dem richtigen Fahrzeug zuzuordnen. Im gerichtlichen Verfahren gelingt dann der Bußgeldstelle kein Nachweis, dass der Betroffene tatsächlich die behauptete Geschwindigkeit fuhr. Der Hersteller hat sogar zu hohe Fallzahlen ausdrücklich als Annullierungsgrund benannt.

Bei der Justierung des Geräts wird häufig der Stellwinkel nicht genau eingestellt. Jedoch führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Über 50 % aller verwerteten Daten werden außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Ist in der Akte nicht ordnungsgemäß dokumentiert, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung schon aus diesem Grund keinen Bestand haben.

Sollte die Eichung des Geräts abgelaufen sein, ein Umstand, der nicht selten auftritt, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die örtliche Entfernung spielt für eine erfolgreiche Verteidigung keine Rolle.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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