Geblitzt in Flensburg, Nikolaiallee- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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In einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Flensburg wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann lohnt  sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers um gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen.

Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dessen Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs. Zwar wird dieser Blitzer immer noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Unzählige Testreihen haben dessen Fehlerquellen aber immer wieder bestätigt.

Dass Messprinzip ist einfach erklärt. Das Gerät sendet kontinuierlich Laserimpulse aus. Fährt in die Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, sendet es diese Signale zu dem Blitzer zurück. Mittels der hieraus gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und damit die Geschwindigkeit berechnet werden. Die Kamera wird ausgelöst, sobald der Grenzwert überschritten ist.

Die Messung ist bis zu einer Entfernung von 70 Metern ausgelegt. Die dabei notwendig auftretende Strahlenaufweitung führt teilweise zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung. Diese ist bei mindestens jeder zweiten Messung die Ursache für nicht tatsächlich gefahrene Geschwindigkeitsangaben.

Ferner werden bei über 50 % aller Messungen die relevanten Werte außerhalb des zugelassenen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Zahllose Testreihen haben außerdem nachgewiesen, dass der Blitzer bei einem hohen Verkehrsaufkommen Zuordnungsprobleme hat. Es kann dann bei einer gerichtlichen Überprüfung nicht nachgewiesen werden, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Häufig ist der Scanwinkel nicht genau justiert. Schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben und ab 5 Grad ist die Messung zu verwerfen.

Ist in der Akte keine Schulung der Messbeamten an dem Gerät vermerkt, kann die Messung nicht als ordnungsgemäß durchgeführt gewertet werden.

Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen. In solchen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese kleine Auswahl verdeutlicht, welche Möglichkeiten der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): Andreas junge

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