Geblitzt in Frankenthal, Gem. Frankenthal, auf der A 6, Höhe km 570,68, FR Mannheim- Bußgeld verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen? Zwar kann diese Geschwindigkeitsüberschreitung teure Folgen haben, aber ein erfahrener Verteidiger Ihnen die drohenden Strafen ersparen.

Die Hauptargumente hierfür sind die Schwächen und Fehlerquellen des hier verwendeten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed. Diese wurden bisher in zahllosen Gerichtsverfahren nachgewiesen.

So führte eine fehlerhafte Datenerfassung dazu, dass bei mindestens jedem zweiten Verfahren falsche Geschwindigkeiten berechnet werden. Vor der eigentlichen Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese aber nicht vollständig in der Akte vermerkt, ist die Messung nicht verwertbar. Gleiches gilt, wenn kein Zertifikat vorhanden ist, dass die Schulung der Beamten an diesem Gerätetyp nachweist. Von größter Bedeutung ist die genaue Justierung des Messwinkels. Geschieht dieses nicht exakt, führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Der Messbereich beträgt 75 Meter. Der Messbereich beträgt 75 Meter. Es ist deswegen nicht ungewöhnlich, dass mehrere Fahrzeuge zeitgleich vom Blitzer erfasst werden. In diesen Fällen ist es aber oft nicht nachweisbar, bei welchem die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Dann ist nach ständiger Rechtsprechung sogar die gesamte Messreihe zu annullieren oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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