Geblitzt in Fußgönheim, Gem. Fußgönheim, auf der A 61, km 361,7, FR Koblenz- Bußgeld vermeiden!

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Gegen Sie wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen.

Dann lohnt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind dann die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs. 

So führt schon eine systemimmanente Schwäche bei der Datenerfassung dazu, dass bei mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Häufig ist hier auch der Messwinkel nicht exakt genug justiert. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Die Messstrecke beträgt ca. 75 Meter, so dass häufig mehrere Fahrzeuge zugleich von dem Gerät erfasst werden. Dann kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h. es ist nicht zweifelsfrei feststellbar, bei welchem Auto die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Vor der eigentlichen Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig in der Akte protokolliert, liegt keine verwertbare Messung vor. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist.

Diese und noch vielen andere Fehler können bei der Auswertung der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist dann die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überdurchschnittlch viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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