Geblitzt in Halle (Saale), Stadt, Europachaussee, Höhe Umspannwerk, FR Halle Ost- Bußgeld verhindern!

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Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste, Zentrale Bußgeldstelle wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/ vor? Dann lohnt es sich, gegen den drohenden Bußgeldbescheid mit einem Einspruch vorzugehen. Denn die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Messsystems (Koaxialkabelmessung) ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Bei dieser werden zwei Koaxialkabel in einem festgelegten Abstand von 1,5 Meter quer zur Fahrbahn verlegt. Es wird gemessen, wie viel Zeit ein Fahrzeug benötigt, um beide Kabel zu überfahren. Die gefahrene Geschwindigkeit wird dann per Weg-Zeit-Berechnung ermittelt.

Das zum Betrieb der Anlage und zur Durchführung der Messung eingesetzte Personal muss laut Bedienungsanleitung in die Bedienung der Anlage eingewiesen sein. Ist eine solche Schulung in der Akte nicht belegbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Schon eine fehlerhafte Dokumentation hat die Einstellung des Verfahrens zur Folge. Wichtig ist der Zustand des Messstellenbereiches. Der Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen dürfen höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Fahbahnaufwölbungen quer zur Fahrtrichtung dürfen eine Höhe von 1 cm nicht überschreiten. Dieser Idealzustand ist auf Dauer durch Witterungseinflüsse, den allgemeinen Verkehr, Erschütterungen durch Schwertransporte und ähnliches nicht aufrecht zu erhalten. Vielmehr verschieben sich dadurch die Kabel, wenn auch nur geringfügig, und die Messung ist nicht mehr genau genug. Gleichfalls können kleinste Erschütterungen auf den benachbarten Fahrbahnen die Messung verfälschen. Wird dieses festgestellt, ist die Einstellung des Verfahrens sicher. Ebenfalls müssen alle Bestandteile der Messeinrichtung gültig geeicht sein. Auch an dieser Voraussetzung fehlt es oft, weil die Wartungsintervalle nicht eingehalten werden. Dann muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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