Geblitzt in Hamburg, auf der BAB 7, km 150,4, vor Nordelbbrücke, OT. Nr. 132, Ri. Süden Hamburg- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen fast immer vier bis sechs Wochen später der entsprechende Bußgeldbescheid. Dieser kann ab 21 km/h zuviel neben dem Bußgeld einen Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot enthalten. Dies steigert sich sogar noch, je höher der vorgeworfene Geschwindigkeitsverstoß. Bei Fahranfängern und Wiederholungstätern kann sogar eine Extrastrafe ausgesprochen werden. 

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. 

Verwendet wird hier ein Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dessen Schwächen sind der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs. 

Die Messung erfolgt auf der Basis einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet dabei kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom Gerät wieder empfangen werden. Hieraus wird die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt und letztlich die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Umfangreiche Testreihen haben aber gezeigt, dass die Ausweitung des Messstrahls unweigerlich zu Verzerrungen bei der Rücksendung der Laserimpulse führt. Deswegen sind bei mindestens 50 % aller Fälle falsche Geschwindigkeitsangaben die Grundlage für den Bußgeldbescheid.

Bei mehr als jedem zweiten Vorgang werden die Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Der Blitzer hat Zuordnungsprobleme bei unübersichtlichen Verkehrssituationen. Der Bußgeldstelle kann zum Beispiel bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten nicht immer nachweisen, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Ist der Scanwinkel nicht exakt eingestellt, kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", deren Ergebnis ist automatisch eine überhöhte Geschwindigkeitsmessung.

Fehlt in der Akte der Nachweis, dass die Beamten eine Schulung an dem Gerät absolvierten, kann die Messung schon aus diesem Grund nicht als ordnungsgemäß gelten.

Sollte die Eichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und eine Vielzahl anderer Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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