Geblitzt in Hamburg, Tinsdaler Kirchweg HNR 230, i.R. Wittenberger Str.- Rat vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen vor, Sie hätten an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten?

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid teuer werden.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Bei Wiederholungstätern wird sehr schnell der strafschärfende Vorsatz angenommen und  Fahranfängern wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren vorgeschrieben. 

Allerdings kann Ihnen dies bei dieser Messstelle ein erfahrener Verteidiger ersparen.

Denn geblitzt wird hier mit einem mobilen Lasermessgeräts des Typs Poliscan Speed. Dessen Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Gerät misst die Geschwindigkeit mit Hilfe von Laserstahlen, die auf eine Entfernung von bis zu 75 Metern ausgestrahlt werden. Allerdings kommt es natürlich auf  dieser Länge zu einer Strahlenaufweitung. Der entstehende Signalpegel verursacht eine Verzerrung der empfangenen Werte und damit eine fehlerhafte Berechnung. Bei  mindestens jeder zweiten Messung ist die angegebene Geschwindigkeit daher unzutreffend.

Das Auslösen der Kamera erfolgt nach dem eigentlichen Messvorgang. Diese zeitliche Verzögerung kann insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen Zuordnungsschwierigkeiten auslösen. Dann ist der Bußgeldstelle kein wirksamer Nachweis möglich, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Häufig ist der Scanwinkel nicht exakt eingestellt. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Der Hersteller fordert ausdrücklich eine Schulung der Messbeamten an dem Gerät. Ist ein entsprechender Nachweis in der Akte nicht hinterlegt, wird die Messung annulliert. 

Gleiches gilt, wenn das Gerät zum Zeitpunkt der Messung nicht mehr gültig geeicht war.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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