Geblitzt: In Hannover, Gemarkung Hannover, B 3, km 0,7, Richtung Hannover- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Hannover wirft Ihnen vor, hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten zu haben? Dann folgt dem zugesandten Anhörungsbogen zeitnah der Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes PoliscanSpeed  der Firma Vitronic, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer sendet Laserstrahlen im Infrarotbereich aus. 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 1007s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in die Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Es kann die Fahrtzeit für die eingegebene Wegstrecke ermittelt werden. Hieraus wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist die Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Mit zunehmender Entfernung fächern die Lichtstrahlen immer weiter auf. Daher können diese auch von verschiedenen Karosserieteilen reflektiert werden. Der Blitzer speichert diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch wird die Messung der Zeit und somit auch die Berechnung der Geschwindigkeit verfälscht. Bei mindestens der Hälfte aller Messungen stimmt die tatsächliche nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit überein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung gegeben ist.

Bei Überholmanövern, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen treten Zuordnungsprobleme auf. Nicht selten sind Aufbau- und Auswertefehler durch das Messpersonal. Um diese zu verhindern, fordert der Hersteller eine Schulung an seinem Gerät. Ist eine solche nicht dokumentiert, ist die Messung als ungenau zu werten. Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Eichung, ist die Messreihe zu annullieren.

Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Amtsgericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist daher kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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