Geblitzt in Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe km 30,0, FR Darmstadt- Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird von der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich einen spezialisierten Verteidiger zu beauftragen und dem Vorwurf mit einem Einspruch entgegenzutreten. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist für seine Unzuverlässigkeit bekannt und damit der beste Erfolgsgarant.

Dieser Blitzertyp sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit. Multipliziert mit der Messstrecke ergibt dies die Geschwindigkeit.

Aber gerade die überlange Messstrecke ist die größte Fehlerquelle. Denn diese führt zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verfälschung der Rückstrahlsignale. Dies tritt so häufig auf, dass alleine wegen dieses Fehler etwa die Hälfte aller Messungen falsch ist. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, können Probleme mit der Zuordnung auftreten. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führt schon die kleinste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, ist die Messung unverwertbar. Auch wenn das Messprotokoll nicht vollständig ist oder ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlt, kann der Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dient als Grundlage für Beweisanträge, welche die Mängel Ihrer Messung nachweisen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.



Foto(s): andreas junge

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