Geblitzt in Kipfenberg, A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 840, km 4,2, Ri. Berlin- Schnelle Hilfe von einem Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Straubing wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Festgestellt wurde dieser Verstoß mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan FM1 Enforcement Trailer und dieser Blitzertyp ist seit seiner ersten Anwendung auffällig für seine Unzuverlässigkeit. Daher haben Sie sehr gute Chancen die drohende Strafe mit einem Einspruch abzuwehren. Ein spezialisierter Verteidiger kann dann die Schwächen des Geräts zu Ihren Gunsten geltend machen.

Diese beruhen zum größten Teil auf der Funktionsweise dieses Messgeräts. Es sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber der überlange Messbereich verursacht eine Signalauffächerung und damit verbunden eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die hierdurch einhergehende Datenverfälschung tritt so häufig auf, dass etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Befinden sich mehrere Messobjekte im Messbereich treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Für eine genaue Datenerfassung muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist aber die  Ausrichtung nicht sorgfältig genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Häufig fehlt in der Messakte auch ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten. Dann kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusiver der Beauftragung des Gutachters.

Überdurchschnittlich viele der von Rechtsanwalt Junge betreuten Verfahren werden eingestellt. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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