Geblitzt in Köln, A 1, km 419,4, zw. AS Bocklemünd u. AS Lövenich, FR Saarbrück.- Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Köln ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vorgeworfen? Der dann sichere Bußgeldbescheid kann ein hohes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zur Folge haben.  Soweit muss es aber nicht kommen, wenn ein erfahrener Verteidiger Ihre Interessen vertritt. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen zahllose Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

So führt eine falsche Datenerfassung dazu, dass auf etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Bei Kolonnenfahrten, dichtem Verkehr oder Überholmanövern ist kein sicherer Nachweis möglich, ob die angezeigte Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die Messung annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Der Gerätesensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Schon die geringste Abweichung führt aber automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Befindet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Nach den Vorgaben der PTB dürfen die Daten nur mit einem Mindestabstand von 20 Metern erfasst werden. Testreihen haben nachgewiesen, dass bei 53 % aller Messungen Zweifel an der Einhaltung dieses Abstands bestehen. Auch in diesen Fällen kann von keiner ordnungsgemäßen Messung ausgegangen werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für die Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die vorhandenen Fehler dem hier zuständigen Amtsgericht Fürstenwalde nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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