Geblitzt in Köln, auf der BAB 4, Höhe km 75.1, zw. AK Köln-Süd u. AS Köln-Poll, FR Olpe- Rat vom Fachanwalt!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeworfen? Der drohende Bußgeldbescheid kann dann zwar teuer werden, aber ein erfahrender Verteidiger kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar eines der meist verwendeten Messgeräte in Nordrhein- Westfalen, aber unzählige Gerichtsverfahren und Testreihen haben dessen Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

Dieser Blitzer tastet die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern mit Hilfe von Lasersignalen ab. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Ist der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Aber gerade diese zeitliche Reihenfolge kann zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung führen, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Ein sicherer Nachweis, bei wem die Geschwindigkeit gemessen wurde, ist dann nicht möglich.

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dieses führt zu falschen Werten bei der Geschwindigkeitsberechnung. Allein aus diesem Grund werden auf mindestens der Hälfte aller Bescheide unzutreffende Geschwindigkeiten angegeben.

Der Gerätescanner muss genau im rechten Winkel auf die Fahrbahnneigung justiert werden. Häufig geschieht dies nicht mit der nötigen Genauigkeit. Dann führt schon die geringe Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Häufig sind hier die Wartungsintervalle nicht eingehalten, so dass die Geräteeichung abgelaufen ist. In solchen Fällen ist die Messung ebenfalls zu verwerfen oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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