Geblitzt in Linsengericht, A 66, Höhe km 149,5, FR Fulda- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann ist die beste Reaktion die Beratung durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich hoch. Ursache ist die Unzuverlässigkeit des aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Diese sendet Laserimpulse aus, welche einen Bereich von 75 Meter auf der Autobahn abdecken. Die hineinfahrenden Autos reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Gerät zurück. Dadurch ist eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und somit auch eine Berechnung der Geschwindigkeit möglich.

Aber gerade der überlange Messbereich ist eine der größten Schwachstellen dieses Blitzertyps. Denn durch diese kommt es zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, können Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was schon bei der kleinsten Ungenauigkeit zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen, dass Messprotkoll unnvollständig oder fehlt ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, kann der Verteidige der Verwertung der Messung erfolgreich widersprechen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung gemachten Fehler nach. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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