Geblitzt in Lippstadt-Cappel, L 822, Höhe Glennebrücke, FR Liesborn- Fehler bei der Messung!

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Die Geschwindigkeit wird hier mit einem Einseitensensor des Typs ESO 8.0 gemessen. Dessen Unzuverlässigkeit war und ist Gegenstand zahlreicher Einspruchsverfahren, wobei die Quote der Einstellungen weit über dem Durchschnitt liegt. Wird Ihnen also von der Bußgeldstelle des Kreises Soest ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h vorgeworfen, lohnt es sich dagegen vorzugehen.

Die Fehler sind überwiegend durch die Funktionsweise des Geräts begründet. Auf dem charakteristischen Messbalken befinden sich fünf Sensoren, welche die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registrieren. Hierdurch kann die für Messstrecke von 25 Metern benötigte Fahrzeit bestimmt und die Geschwindigkeit berechnet werden. 

Jedoch können schon einfachste Lichtreflexe, z. Bsp. Schatten auf der Fahrbahn, die Messung verfälschen und zu hohe Geschwindigkeitswerte verursachen. Den gleichen Effekt hat auch das Licht von LED- Scheinwerfern, was Tests schon vor Jahren nachgewiesen haben. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messbalken nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitswerte. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, darf die Messung nicht verwertet werden oder es wird ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt ein Schulungsnachweis der eingesetzten Beamten, liegt ebenfalls ein Verwertungsverbot vor. 

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge betreut jährlich bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas Junge

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