Geblitzt in Mainz, L 426, Gem. Mainz, Höhe Brücke, FR MZ Bretzenheim- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentrale Bußgeldstelle in Speyer erhalten. Ihnen wird darin ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgescbwindigkeit vorgeworfen? Bevor Sie diesen Vorwurf einfach aktzeptieren, lohnt es sich, den Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich hoch. Hauptursache hierfür ist die Unzuverlässigkeit des aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Funtionsweise beruht auf ejnem einfachen Prinzip. Laserimpulse erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Dadurch ist eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit möglich und somit eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die Messlänge von 75 Meter führt automatisch zu einer nicht beabsichtigen Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon deswegen etwa die Hälfte aller Messwerte falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Erfassung des Messobjekts. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Für eine korrekte Datenerfassung muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist der Aufbau und  die Ausrichtung nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Die Messbeamten müssen vor dem Einsatz in der Anwendung des Geräts geschult werden. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Eichung des Geräts abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die Messreihe ebenfalls annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusiver der Beauftragung des Gutachters.

Überdurchschnittlich viele der von Rechtsanwalt Junge betreuten Verfahren werden eingestellt. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): andreas junge

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