Geblitzt in Montabaur, BAB 3, km 86,8, Gem. Montabaur, Notrufsäule, FR Köln- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vor? Dann können die Strafen schob ab einer Überschreitung ab 21 km/h drastisch sein. Ab 21 km/h gibt es einen Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich (bei Vorbelastungen), dies natürlich neben einem hohen Bußgeld. Ab 41 Km/h zu schnell ist ein Monat Fahrverbot sicher. 

Doch gilt dies nur, wenn Sie gegen den drohenden Bußgeldbescheid keinen Einspruch einlegen. Denn dieses Rechtsmittel ist hier überdurchschnittlich erfolgreich. Ursache ist die Unzuverlässigkeit des an dieser Stelle aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von bis zu 75 Meter. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dies ermöglicht eine Datenerfassung, auf deren Basis die benötigte Fahrzeit bestimmt und letztlich die Geschwindigkeit berechnet wird.

Aber durch die überlange Messstrecke kommt es zu einer Impulsauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich werden dadurch auch die Daten verändert und zwar so häufig, dass schon allein aus diesem Grund etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung kommen. In der Folge ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Ist das Messprotokoll nicht vollständig oder fehlt ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dient als Grundlage für Beweisanträge, welche die vorhandenen Messfehler nachweisen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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